
Bildrechte: Verwaltung des Herzogs von Bayern / Erich Hochmayr
Unberechtigter Namensgebrauch
In keiner rechtlichen oder biologischen Beziehung zum Haus steht ein Marek Zapletal, der verschiedentlich unter dem Namen „Markus (Wittelsbach) Prinz von Bayern“, als „Markus von Bayern“ oder mit Teilen dieses Namens auftritt, die auf eine Zugehörigkeit zum Haus Bayern hinweisen. Seine Behauptung, sein Großvater František Zapletal sei ein Sohn des Prinzen Georg von Bayern (1880-1943) gewesen, wurde vom Kammergericht Berlin als falsch festgestellt: „Nach dem insoweit maßgeblichen Geburtseintrag Nr. 9 des Personenstandregisters für den Großvater František Z. vom 10. März 1919 im Geburtsregister von Bystřice pod Hostýnem war dieser jedoch eheliches Kind von František Z. und Josefa Zapletal, geb. Kužel. ( … ) František Z. war offensichtlich zu keinem Zeitpunkt berechtigt, den Namen „Wittelsbach, Prinz von Bayern“ in dieser oder in ähnlicher Form zu führen“. Bei den als Abstammungsnachweis vorgelegten Unterlagen „bestehen schwerwiegende Zweifel an der Authentizität“. (Kammergericht Berlin, Az. 1 W 878/15 vom 8.08.2017).